Kein Sammlungsstück mit geschichtlichem Wert bei bloßer Abwandlungen eines bestimmten Möbeltyps
Leitsatz
Ein Sammlungsstück weist einen geschichtlichen Wert i. S. d. Position 9705 KN auf, wenn es einen charakteristischen Schritt
in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften dokumentiert oder einen Abschnitt dieser Entwicklung mit exemplarischer
Bedeutung veranschaulicht. Bloßen Abarten oder Abwandlungen eines bestimmten Möbeltyps, die nicht aus der Zeit der Entwicklung
der durch sie verkörperten Stilrichtung stammen, kommt keine solche eigenständige kunstgeschichtliche Bedeutung zu.
Fundstelle(n): MAAAB-07501
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 09.02.2000 - 4 K 5530/96 EU
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