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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 2781/98 Z EFG 2000 S. 1266

Gesetze: NacherhebungsVO Art. 2 Abs. 1 Unterabsatz 2 Art. 3 AO§ 171 Abs. 3 Satz 1 AO § 171 Abs. 3 Satz 2

Verjährung bei Einspruch gegen einen Einfuhr-Zollbescheid

Leitsatz

Der Ablauf der Verjährungsfrist des Art. 2 Abs. 1 Unterabsatz 2 NacherhebungsVO wird nicht durch den Einspruch gegen einen den Einfuhrvorgang betreffenden Zollbescheid gehemmt, da die einzelstaatliche Vorschrift des § 171 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AO wegen des Vorrangs der abschließenden gemeinschaftsrechtlichen Verjährungsregelung nicht anwendbar ist. Anderes gilt nur in den in Art. 3 NacherhebungsVO geregelten Fällen.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1266
QAAAB-07488

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.05.2000 - 4 K 2781/98 Z

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