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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 3 K 7159/00 E EFG 2003 S. 1070

Gesetze: EStG § 3b Abs. 1 Nr. 3LStR 1999 Abschn. 30 Abs. 1 Satz 5 BMT-GII 1999 § 15 Abs. 2

Zuschläge für Arbeit an Wochenfeiertagen auch bei Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich steuerfrei

Leitsatz

Zeitzuschläge für Feiertagsarbeit sind ungeachtet der tarifvertraglichen Möglichkeit der Abgeltung durch Freizeitausgleich bis zur gesetzlichen Höchstgrenze steuerfrei, wenn dem Arbeitnehmer mangels Antragstellung kein Freizeitausgleich zugestanden wird. Die Zuschläge können in diesem Fall nicht anteilig als Entschädigung für nicht erhaltenen Freizeitausgleich behandelt werden (gegen IV C 5 - S-2343 - 2/99).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1070
EFG 2003 S. 1070 Nr. 15
YAAAB-07468

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.04.2003 - 3 K 7159/00 E

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