Tarifermäßigung bei Gewinnen aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen nach EStG 1999 verfassungsrechtlich bedenklich
Leitsatz
Unter dem Gesichtspunkt der Folgerichtigkeit und Übergangsgerechtigkeit bei Änderungen der Steuergesetzte bestehen schwerwiegende
verfassungsrechtliche Zweifel an der lediglich in den Jahren 1999 und 2000 geltenden 1/5-Regelung für die Tarifermäßigung
bei Gewinnen aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen, die sowohl nach der bis zum Jahr 1998 als auch nach der ab dem
Jahr 2001 geltenden Gesetzeslage (Tarifermäßigung in Fällen der Altersversorgung) dem halben Steuersatz unterlegen hätten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 457 KÖSDI 2002 S. 13190 Nr. 3 GAAAB-07448
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 06.02.2002 - 2 V 4833/01 A (E)
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