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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 18 V 2743/01 A EFG 2001 S. 1349

Gesetze: AO § 193 Abs. 1BpO § 13 Abs. 1BpO § 18 Nr. 1 ZuständVO NW Anlage 3 Tz. 1.6 lit a AktG § 17, § 18

Prüfungszuständigkeit und -anordnung bei unentdeckter Betriebsaufspaltung, wenn als herrschendes Unternehmen eine natürliche Person fungiert.

Leitsatz

  1. Bestehen Anhaltspunkte für eine bisher unentdeckte Betriebsaufspaltung, kann eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung gegen den mutmaßlichen Besitzunternehmer ergehen.

  2. Das Finanzamt für Großbetriebsprüfung ist originär für die Prüfung einer natürlichen Person zuständig, die als herrschendes Unternehmen eines GmbH-Konzerns fungiert.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1349
AAAAB-07424

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 03.08.2001 - 18 V 2743/01 A

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