Alleinvertretungsberechtigter KG-Fremdgeschäftsführer mangels gemeinschaftlicher Zweckverfolgung kein Mitunternehmer im Rahmen
einer BGB-Innengesellschaft
Leitsatz
Der alleinvertretungsberechtigte Fremdgeschäftsführer einer KG kann mangels eines auf gemeinschaftliche Zweckverfolgung gerichteten
Rechtsbindungswillens zwischen ihm und den Gesellschaftern auch dann nicht als Mitunternehmer im Rahmen einer Innengesellschaft
angesehen werden, wenn er die Gesellschafterrechte aus der hälftigen Beteiligung seiner Ehefrau kraft widerruflicher Vollmacht
ausübt und aufgrund seiner faktischen Machtposition eine der Ertrags- und Liquiditätslage nicht angemessene Vergütung seiner
Tätigkeit durchsetzen kann, deren teilweise Behandlung als Darlehen zur wirtschaftlichen Abhängigkeit der KG von ihm als Großgläubiger
sowie zur Entwertung der Gesellschaftsanteile führt.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 457 EFG 2003 S. 457 Nr. 7 INF 2003 S. 244 Nr. 7 VAAAB-07417
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.09.2002 - 18 K 8808/97 F
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