Zuwendung des liquidationsberechtigten Krankenhausarztes an Personal des Krankenhausträgers als nicht abzugsfähiges Geschenk
Leitsatz
Geldzuwendungen eines liquidationsberechtigten Krankenhausarztes an bei dem Krankenhausträger angestellte Mitarbeiter, die
ihn weisungsgemäß bei der Behandlung seiner Privatpatienten unterstützen sollen, stellen mangels vertraglicher Gegenleistungsvereinbarung
Geschenke dar, die mit dem den Freibetrag pro Person übersteigenden Betrag nicht einkommensmindernd abgezogen werden können.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 857 Nr. 14 EFG 2002 S. 971 EFG 2002 S. 971 Nr. 15 LAAAB-07374
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.04.2002 - 17 K 2860/99 E
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