Keine Teilwertabschreibung bei einer bereits wertgeminderten wesentlichen Beteiligung
Leitsatz
Wird bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung die wertgeminderte wesentliche Beteiligung an der Betriebs-GmbH entgegen
dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 5b EStG mit den höheren ursprünglichen Anschaffungskosten in das Besitzunternehmen eingelegt
(, BStBl II 1996, 684), so kommt wegen des diese Bewertung rechtfertigenden Zwecks
der Konservierung des im Privatvermögen noch nicht realisierten Wertverlusts eine anschließende Teilwertabschreibung wegen
der vor der Einlage eingetretenen Wertminderung nicht in Betracht.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1110 Nr. 18 EFG 2002 S. 1083 EFG 2002 S. 1083 Nr. 17 GAAAB-07367
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.05.2002 - 16 K 853/98 E
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