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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 853/98 E EFG 2002 S. 1083

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5b, EStG § 17

Keine Teilwertabschreibung bei einer bereits wertgeminderten wesentlichen Beteiligung

Leitsatz

Wird bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung die wertgeminderte wesentliche Beteiligung an der Betriebs-GmbH entgegen dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 5b EStG mit den höheren ursprünglichen Anschaffungskosten in das Besitzunternehmen eingelegt (, BStBl II 1996, 684), so kommt wegen des diese Bewertung rechtfertigenden Zwecks der Konservierung des im Privatvermögen noch nicht realisierten Wertverlusts eine anschließende Teilwertabschreibung wegen der vor der Einlage eingetretenen Wertminderung nicht in Betracht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1110 Nr. 18
EFG 2002 S. 1083
EFG 2002 S. 1083 Nr. 17
GAAAB-07367

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.05.2002 - 16 K 853/98 E

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