Tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung auch bei Berufsbild eines Anwaltsnotars denkbar
Leitsatz
Ein Anwaltsnotar kann seinen Anwaltssozietätsanteil - bei entsprechender organisatorischer Trennung und Verpflichtung zur
künftigen Nichtausübung der Anwaltstätigkeit - tarifbegünstigt an seinen Sozius veräußern, da Notar- und Anwaltspraxis nach
Gegenstand der Tätigkeit und Mandantenkreis selbständige Praxisteile darstellen.
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1239 Nr. 20 EFG 2002 S. 1174 EFG 2002 S. 1174 Nr. 18 KÖSDI 2002 S. 13489 Nr. 11 HAAAB-07358
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.04.2002 - 16 K 5662/99 F
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