Die schenkungsteuerlichen Grundsätze der sog. mittelbaren Grundstücksschenkung gelten grundsätzlich auch für die Einkommensteuer
Leitsatz
Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung auch ein aus zugewandten Geldmitteln zu errichtendes Gebäude, sind dessen
Herstellungskosten mit der Folge dem Schenker zuzurechnen, dass der Beschenkte bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus Vermietung
und Verpachtung die hierauf entfallenden AfA als Rechtsnachfolger in Anspruch nehmen kann.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 780 Nr. 13 EFG 2003 S. 603 EFG 2003 S. 603 Nr. 9 KÖSDI 2003 S. 13749 Nr. 6 TAAAB-07354
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.11.2002 - 16 K 4405/98 E
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