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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 15 V 1887/01 A (G, F) EFG 2001 S. 1269

Gesetze: EStG i. d. F. d. StBerG 1999 § 4 Abs. 4aEStG i. d. F. d. StBerG 1999 § 52 Abs. 11 Satz 1

Neuregelung des Schuldzinsenabzugs; Berücksichtigung von Unterentnahmen aus früheren Wirtschaftsjahren

Leitsatz

Sowohl nach dem Wortlaut als auch nach Sinn und Zweck des § 4 Abs. 4a EStG i.d.F.d. StBerG 1999 sind bei der erstmaligen Ermittlung des Saldos aus Entnahmen und der Summe aus Gewinn und Einlagen im Veranlagungszeitraum 1999 auch Unterentnahmen aus früheren Veranlagungszeiträumen zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 1269
ZAAAB-07339

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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 16.07.2001 - 15 V 1887/01 A (G, F)

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