Eine den gemeinnützlichkeitsrechtlichen Vorschriften entsprechende Satzung der Stiftung wirkt auch steuerrechtlich auf den
Tag nach dem Todestag der Stifterin zurück
Leitsatz
Die Steuerbefreiung einer durch Verfügung von Todes wegen errichteten Stiftung erstreckt sich auch auf die Vermögenserträge
zwischen dem Todestag des Stifters und der rückwirkenden staatlichen Genehmigung des Stiftungsgeschäfts sowie der nachträglich
erstellten Satzung, soweit die unwiderrufliche Vermögensbindung zu gemeinnützigen Zwecken bereits durch das Testament begründet
wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 953 Nr. 15 EFG 2003 S. 895 EFG 2003 S. 895 Nr. 13 HAAAB-07332
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 20.03.2003 - 15 K 5912/00 K
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