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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 1407/99 E EFG 2003 S. 465

Gesetze: EStG § 33a Abs. 1 Satz 1, EStG § 33a Abs. 1 Satz 3, EStG § 65 Abs. 1 Satz 2

Familienbeihilfe in Großbritannien wird als kindergeldähnliche Leistung vom Kindergeldbegriff umfasst

Leitsatz

Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen für Unterhaltsaufwendungen ist nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG 1996 auch dann ausgeschlossen, wenn für die unterhaltenen Personen Ansprüche auf kindergeldähnliche Leistungen i.S.d. § 65 Abs. 1 Satz 2 EStG (hier: Familienbeihilfe in Großbritannien) bestehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 597 Nr. 10
EFG 2003 S. 465
EFG 2003 S. 465 Nr. 7
HAAAB-07290

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 19.09.2002 - 14 K 1407/99 E

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