Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer bei Belegenheit der Büroräume in Einliegerwohnung
Leitsatz
Aufwendungen für ein Arbeitszimmer, das ein nichtselbständig tätiger Steuerpflichtiger in einer im eigenen Haus gelegenen,
gegenüber den Wohnräumen abgeschlossenen Einliegerwohnung unterhält, unterfallen wegen der räumlichen Nähe des Arbeitszimmers
zu den Wohnräumen, dem unveränderten Gesamtcharakter des Hauses als Wohnhaus und der fehlenden Abgrenzungsmöglichkeiten zur
privaten Lebensführung der Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszimmer.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1322 Nr. 24 EFG 2001 S. 1492 HAAAB-07277
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.07.2001 - 13 K 5701/98 E