Zufluss lohnsteuerpflichtiger Sonderzahlungen des Arbeitgebers an Rechtsnachfolgerin der Versorgungskasse
Leitsatz
Werden bei einer Pensionskasse begründete Versicherungsverhältnisse mit der Verpflichtung auf eine andere Versorgungskasse
übergeleitet, dass der Arbeitgeber zum Ausgleich des versicherungsmathematischen Mindervermögens neben den laufenden Beiträgen
ratierliche Sonderzahlungen zu erbringen hat, so stellen auch diese anstelle einer erhöhten Umlage geleisteten Sonderzahlungen
steuerpflichtige Zuwendungen an die Arbeitnehmer dar, die ungeachtet der Stundung des Ausgleichsanspruchs erst bei Auszahlung
der Raten zufließen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): QAAAB-07261
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 17.09.1996 - 12 K 7182/95 L
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