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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 11 K 5687/99 F EFG 2002 S. 1544

Gesetze: ZPO § 240 KO § 141 AO§ 180 Abs. 1 Nr. 2a FGO§ 44 Abs. 1 GG Art. 19 Abs. 4

Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen einer GmbH unterbricht das Besteuerungsverfahren

Leitsatz

1. Aufgrund der Unterbrechung des Besteuerungsverfahrens durch den Konkurs eines Beteiligten darf die Finanzbehörde diesem gegenüber bis zum Prüfungstermin keinen Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften erlassen. Die Einkünftefeststellung ist in diesem Fall auf die übrigen Beteiligten zu beschränken.

2. Für die Unterbrechungswirkung kommt es im Interesse der Handhabbarkeit des Verfahrensrechts nicht auf die konkrete steuerliche Auswirkung (Begründung einer Konkursforderung), sondern nur auf die grundsätzliche Eignung der Feststellung zur Beeinflussung der Folgesteuerfestsetzung an.

3. Die Durchführung eines außergerichtlichen Vorverfahrens ist als Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage verzichtbar, wenn die Finanzbehörde einen Erstbescheid im Gewand einer Einspruchsentscheidung erlässt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 1471 Nr. 23
EFG 2002 S. 1544
EFG 2002 S. 1544 Nr. 23
OAAAB-07227

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 31.01.2002 - 11 K 5687/99 F

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