Steuerhinterziehung und Festsetzungsverjährung bei verfassungswidrigen Steuern (hier: Vermögensteuer, Zinsbesteuerung)
Leitsatz
Unabhängig von der Strafbarkeit einer vorsätzlichen Verkürzung der Vermögensteuer als Steuerhinterziehung steht die Verfassungswidrigkeit
des bis zum weiter anwendbaren VStG der Verlängerung der Festsetzungsfrist für die verkürzte Steuer auf 10 Jahre
nicht entgegen.
Nachdem der Gesetzgeber ab 1993 eine verfassungskonforme Neuregelung der Zinsbesteuerung getroffen hat und deshalb die vom
BVerfG für deren Verfassungswidrigkeit genannte Bedingung nicht eingetreten ist, stellt die vorsätzliche Verkürzung von Einkommensteuer
auf Zinsen in den Jahren 1990 und 1991 eine Steuerhinterziehung mit der Folge der Verlängerung der Festsetzungsfrist auf 10
Jahre dar.
Fundstelle(n): CAAAB-07205
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 23.05.2000 - 10 V 938/00 A (E, V)
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.