Betriebsaufgabe wegen Fortfalls der Betriebsaufspaltung in Folge
der Einräumung einer Mehrheitsbeteiligung an der Betriebs-GmbH
gegenüber einem Dritten
Einkommensteuer 1993
Leitsatz
Verzichten die Gesellschafter einer
Betriebs-GmbH gegen Entgelt auf die Ausübung eigener Bezugsrechte, so dass
einem Dritten eine Mehrheitsbeteiligung an der Betriebs-GmbH eingeräumt
wird, die vom Einzelunternehmer des bisherigen Besitzunternehmens
treuhänderisch gehalten wird, gehört das für die Einräumung
der Mehrheitsbeteiligung gezahlte Entgelt zu dem wegen des Übergangs der
Mehrheitsbeteiligung und der daraus folgenden Beendigung der
Betriebsaufspaltung entstehenden, tarifbegünstigten Betriebsaufgabegewinn
der Besitzgesellschaft.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 319 EFG 2003 S. 319 Nr. 5 RAAAB-07171
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