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Finanzgericht Bremen  v. - 3 K 126/02 EFG 2003 S. 558

Gesetze: GewStG § 7 S. 1, GewStG § 7 S. 3, GewStG § 8, GewStG § 9, EStG § 5a

Nach der Tonnagebesteuerung ermittelter Gewinn als Gewerbeertrag

Gewerbe-Verlustfeststellung 2000

Leitsätze

Der nach der Tonnagebesteuerung (§ 5a EStG) ermittelte Gewinn einer KG, die ein Handelsschiff im internationalen Verkehr betreibt, gilt fiktiv als Gewerbeertrag nach § 7 Satz 1 GewStG. Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) sind ausgeschlossen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 604 Nr. 10
EFG 2003 S. 558
EFG 2003 S. 558 Nr. 8
HAAAB-07157

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Finanzgericht Bremen v. 30.08.2002 - 3 K 126/02

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