Kosten der Reinigung von Dienstkleidung eines Zeitsoldaten als
Werbungskosten
Einkommensteuer 1998
Leitsatz
Geschätzte Aufwendungen für
die Reinigung typischer Berufskleidung (hier: Uniformen eines Zeitsoldaten)
sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die angegebene Anzahl der
Waschgänge nicht plausibel erscheint, in der unter Bezugnahme auf die
Kostenaufstellung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände
erstellten Berechnung der Aufwendungen die angegebenen Kosten pro Waschgang
nicht die Leistungsbestandteile Waschen, Trocknen oder Bügeln dargelegt
werden, und zudem auch der Kostenanteil der Privatwäsche nicht
herausgerechnet worden ist.
Fundstelle(n): YAAAB-07108
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Online-Dokument
Finanzgericht Bremen, Urteil v. 22.05.2002 - 101100K 5
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