Qualifikation der Gewinne einer Reederei als solche aus dem
Betrieb von Seeschiffen im Sinne von
Art. 8 DBA Schweiz
Einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften 1993 bis
1995
Leitsatz
Die von einer in der Schweiz
ansässigen Reederei in der Rechtsform einer Personengesellschaft erzielten
Gewinne sind nicht als solche „aus dem Betrieb von Seeschiffen”
im Sinne von
Art. 8 DBA Schweiz zu qualifizieren, wenn
wegen Auflösung und Rückabwicklung des Schiffsbauvertrages feststeht,
dass es zum Betrieb eines Seeschiffes nicht mehr kommen kann. Infolgedessen
unterliegen die auf die inländischen Beteiligten entfallenden
Gewinnanteile nicht der inländischen Besteuerung, sondern sind nur im
Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 375 EFG 2003 S. 375 Nr. 6 EAAAB-07106
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Online-Dokument
Finanzgericht Bremen, Urteil v. 21.12.2000 - 100116 K 1
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