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Finanzgericht Bremen Urteil v. - 201435K 3

Gesetze: ZK Art 203 Abs 3 EWGV 2913/92 Art 203 Abs 3 ZK Art 204 Abs 1 Buchst b EWGV 2913/92 Art 204 Abs 1 Buchst b ZK Art 236 EWGV 2913/92 Art 236 ZK Art 239 EWGV 2913/92 Art 239 ZKDV Art 859 Nr 5 EWGV 2913/92 Art 239 ZKDV Art 859 Nr 5 EWGV 2454/93 Art 859 Nr 5

Entstehung der Zollschuld bei Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung

Leitsatz

1. Die Zollschuld für Nichtgemeinschaftswaren, die vom zugelassenen Verwahrungsort ohne Zustimmung der Zollstelle entfernt und bei einer anderen Zollstelle wieder vorgeführt werden, entsteht nach Art. 203 ZK. Die Subsumtion eines nicht bewilligten Ortswechsels unter Art. 203 oder Art. 204 ZK hängt davon ab, ob es sich dabei "nur" um die Verletzung einer Pflicht handelt, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung der Ware ergibt. 2. Revision eingelegt (Az. des BFH: VII R 50/01). 3. Verfahren ausgesetzt, bis der EuGH über die ihm mit BFH-Beschlüssen vom VII R 53/01 und VII R 52/01 vorgelegten Fragen entschieden hat.

Fundstelle(n):
TAAAB-07098

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Finanzgericht Bremen, Urteil v. 10.10.2001 - 201435K 3

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