Tarifermäßigung einer auch das laufende Kalenderjahr
betreffenden einheitlichen Gehaltsnachzahlung
Berücksichtigung von dem Progressionsvorbehalt unterliegenden
zurückgezahlten Arbeitslosengeld im Rahmen der Besteuerung
außerordentlicher Einkünfte nach der Fünftelregelung
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
1. Eine in einer Summe gezahlte,
neben früheren Kalenderjahren auch das laufende Kalenderjahr betreffende
einheitliche Gehaltsnachzahlung ist vollständig ermäßigt zu
besteuern.
2. Beim Zusammentreffen von
außerordentlichen Einkünften mit dem Progressionsvorbehalt
unterliegenden negativen Einkünften sind bei der Ermittlung des
ermäßigten Steuersatzes letztere nicht durch Fünf zu
dividieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 395 EFG 2003 S. 395 Nr. 6 WAAAB-07084
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Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 11.12.2002 - 2 K 3118/00
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