Günstigerprüfung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs nach dem Monatsprinzip -anteiliger Kinderfreibetrag für Monate
ohne Kindergeldzahlung nur wegen verspäteter Antragstellung
Leitsatz
1. Für die "Günstigerprüfung" nach § 31 Satz 4 des ab 1996 gültigen EStG gilt das Monats- und nicht das Jahresprinzip.
2. Haben Eltern nachweislich nur wegen verspäteter Antragstellung für die ersten Monate im Jahr 1996 kein Kindergeld erhalten,
sind bei der Einkommensteuerveranlagung für diese Monate die anteiligen Kinderfreibeträge zum Abzug zu bringen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2000 S. 1439 Nr. 29 EFG 2000 S. 569 CAAAB-07069
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Online-Dokument
FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 27.10.1999 - 6 K 2734/98 E
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