Änderung aufgrund neuer Tatsachen bei zu Unrecht für
Altbau gewährter Sonderabschreibung nach Fördergebietsgesetz
Einkommensteuer 1994
Leitsatz
Ist aus den der
Einkommensteuererklärung beigefügten Unterlagen auch ohne Vorliegen
des Kaufvertrages ersichtlich, dass der Steuerpflichtige im Beitrittsgebiet
einen „Altbau” und keinen „Neubau” erworben bzw.
fertiggestellt hat, und hat das FA dennoch die Sonderabschreibung nach den
§§ 3, 4 Fördergebietsgesetz gewahrt, so darf es den
bestandskräftig gewordenen Bescheid später nicht nach Erhalt einer
Kopie des Kaufvertrags aufgrund einer „neuen Tatsache”
ändern und die Sonderabschreibung wieder rückgängig machen.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1278 EFG 2002 S. 1278 Nr. 20 TAAAB-07059
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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 10.07.2002 - 6 K 1898/01
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