Einziehung von Einkommensteuer auf Gewinnerhöhung infolge
der Auflösung einer Rücklage nach § 6 FördG nicht
unbillig
Leitsatz
1. Wer die Vergünstigung des § 6 FördG durch die
Bildung einer steuerfreien Rücklage in Anspruch nimmt, muss die für
den Fall der unberechtigten Inanspruchnahme geregelte Sanktion in Form einer
Gewinnerhöhung durch Auflösung der Rücklage einschließlich
ihrer Verzinsung in Kauf nehmen.
2. Es ist sachlich billig im Sinne des § 227 AO, die
Einkommensteuer nebst Nachforderungszinsen einzuziehen, wenn eine
Gewinnerhöhung erfolgt ist, weil eine in den Jahren 1992 und 1993 nach
§ 6 FördG gebildete Rücklage wegen Nichteinhaltung der
Investitionsfrist aufgelöst worden ist.
Fundstelle(n): KAAAB-07023
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FG DES LANDES BRANDENBURG, Urteil v. 20.01.2000 - 4 K 453/99 E, AO
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