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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 4 K 1409/99 Ez EFG 2000 S. 916

Gesetze: EigZulG § 9 Abs 2 Satz 3

Eigenheimzulage bei Gebäudeerrichtung nur durch einen Miteigentümer

Leitsatz

Der Fördergrundbetrag für die Eigenheimzulage ist nicht zu quoteln, wenn nur einer der Miteigentümer anspruchsberechtigt ist. Die Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG greift nur ein, wenn mehrere Anspruchsberechtigte Miteigentümer sind.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 916
WAAAB-07006

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 25.05.2000 - 4 K 1409/99 Ez

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