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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 1630/97 I EFG 2000 S. 1031

Gesetze: InvZulG 1996 § 2 GesO § 17 Abs 3 Nr 3

Investitionszulagenrückforderungsanspruch kein Steuer- oder Abgabenanspruch i.S. des § 17 Abs. 3 Nr. 3 GesO

Leitsatz

Der Anspruch auf Rückzahlung gewährter Investitionszulage --wegen Nichteinhaltung der Verbleibensvoraussetzungen-- ist zwar eine Konkursforderung i.S. des § 17 Abs. 3 GesO, jedoch kein Steuer- oder Abgabenanspruch i.S. des § 17 Abs. 3 Nr. 3 GesO und damit keine in der Gesamtvollstreckung bevorrechtigte Forderung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1031
OAAAB-06978

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Online-Dokument

FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 11.04.2000 - 3 K 1630/97 I

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