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Finanzgericht des Landes Brandenburg Urteil v. - 3 K 618/99 I, AO

Gesetze: InvZulG 1993 § 6 Abs 1 InvZulG 1993 § 6 Abs 3 Satz 2 InvZulG 1993 § 4 Satz 2 InvZulG 1993 § 2 InvZulG 1993 § 3 Satz 1 Nr 3

Gewährung einer Investitionszulage auf ein vollständig angezahltes Wirtschaftsgut; kein sog. Null-Antrag im Jahr der Anschaffung

Anzahlungen i. S. des § 4 Satz 2 InvZulG 1993

Leitsatz

1. Für die Gewährung der Investitionszulage auf die vollständige Anzahlung in 1993 auf einen Ende 1993 bestellten und im Februar 1994 gelieferten, als LKW anzusehenden VW-Transporter (Hochkastenwagen) ist es nicht erforderlich, dass der Investor den VW-Transporter im Jahr der Anschaffung (1994) in einem erneuten Investitionszulagenantrag aufführt, obwohl er für ihn keine Investitionszulage mehr begehrt. Eine solche Pflicht zur Stellung eines sog. Null-Antrags ist im InvZulG nicht angeordnet. Zudem fehlt dafür auch das praktische Bedürfnis.

2. Anzahlungen im Sinne des § 4 Satz 2 InvZulG 1993 sind Vorleistungen auf ein zu einem späteren Zeitpunkt vollzogenes Anschaffungsgeschäft im Sinne des § 2 InvZulG 1993, welches zu begünstigten Investitionen führt.

Fundstelle(n):
PAAAB-06969

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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 12.12.2000 - 3 K 618/99 I, AO

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