Gewährung einer Investitionszulage auf ein vollständig angezahltes Wirtschaftsgut; kein sog. Null-Antrag im Jahr der Anschaffung
Anzahlungen i. S. des § 4 Satz 2 InvZulG 1993
Leitsatz
1. Für die Gewährung der Investitionszulage auf die vollständige Anzahlung in 1993 auf einen Ende 1993 bestellten und im Februar
1994 gelieferten, als LKW anzusehenden VW-Transporter (Hochkastenwagen) ist es nicht erforderlich, dass der Investor den VW-Transporter
im Jahr der Anschaffung (1994) in einem erneuten Investitionszulagenantrag aufführt, obwohl er für ihn keine Investitionszulage
mehr begehrt. Eine solche Pflicht zur Stellung eines sog. Null-Antrags ist im InvZulG nicht angeordnet. Zudem fehlt dafür
auch das praktische Bedürfnis.
2. Anzahlungen im Sinne des § 4 Satz 2 InvZulG 1993 sind Vorleistungen auf ein zu einem späteren Zeitpunkt vollzogenes Anschaffungsgeschäft
im Sinne des § 2 InvZulG 1993, welches zu begünstigten Investitionen führt.
Fundstelle(n): PAAAB-06969
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Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil v. 12.12.2000 - 3 K 618/99 I, AO
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