Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit eines EDV-Organisators
Einkommensteuer 1997 und 1998
Leitsätze
Bei einem selbständig tätigen EDV-Organisator, dessen Kerntätigkeit die Ausarbeitung von EDV-Lösungen, deren Anpassung/Einbau
vor Ort sowie deren Betreuung (vor Ort) bildet und der diese Tätigkeit sowohl vor Ort als auch im häuslichen Arbeitszimmer
ausübt, bildet das häusliche Arbeitszimmer bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 v.H. der gesamten betrieblichen
Tätigkeit nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 682 EFG 2003 S. 682 Nr. 10 LAAAB-06966
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 09.07.2002 - 3 K 2096/00
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