Angemessenheit der Geschäftsführervergütung bei
mehreren Geschäftsführern und nicht ausschließlicher
Geschäftsführertätigkeit für eine Kapitalgesellschaft
Körperschaftsteuer 1993 bis 1995
Gewerbesteuermessbetrags 1993 bis 1995
Leitsatz
1. Eine verdeckte
Gewinnausschüttung ist nicht allein deshalb anzunehmen, weil die
Gesamtsumme der an mehrere Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft
gezahlten Vergütungen den Betrag übersteigt, der nach
betriebsexternen Untersuchungen für die Tätigkeit eines
Geschäftsführers üblicherweise bezahlt wird.
2. Ist einer von mehreren
Geschäftsführern einer GmbH auch bei einer
Schwesterkapitalgesellschaft tätig, hat im Rahmen der Prüfung der
Angemessenheit der Vergütung der Ansatz einer nach dem betriebsexternen
Fremdvergleich ermittelten Geschäftsführervergütung unter
Berücksichtigung des zeitlichen Einsatzes für das andere Unternehmen
zu erfolgen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1270 Nr. 21 EFG 2003 S. 1336 EFG 2003 S. 1336 Nr. 18 INF 2003 S. 691 Nr. 18 WAAAB-06919
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Online-Dokument
FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 02.07.2003 - 2 K 870/01
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