1. Rechtsschutzbedürfnis für Aussetzungsantrag nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens2. Rückforderungsanspruch bei nicht wirksamer
Steuerfestsetzung gerechtfertigt
Leitsatz
1. Für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der sich gegen einen nach ERöffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen
Rückforderungsanspruch (§ 37 Abs. 2 AO) richtet besteht eine Rechtsschutzbedürfnis. Das für solche Ansprüche geltende zeitweise
Vollstreckungsverbot des § 90 Abs. 1 InsO steht dem nicht entgegen.
2. Der Steuergläubiger auf dessen Rechnung eine Steuervergütung ohne wirksame Steuerfestsetzung gezahlt wurde hat einen Rückforderungsanspruch.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1520 EFG 2003 S. 1520 Nr. 21 WAAAB-06851
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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 14.07.2003 - 7 B 7184/03