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Finanzgericht Berlin Beschluss v. - 7 B 7184/03 EFG 2003 S. 1520

Gesetze: AO § 37 Abs. 2, AO § 218 Abs. 1, FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, InsO § 90 Abs. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 3

1. Rechtsschutzbedürfnis für Aussetzungsantrag nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens2. Rückforderungsanspruch bei nicht wirksamer Steuerfestsetzung gerechtfertigt

Leitsatz

1. Für einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der sich gegen einen nach ERöffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Rückforderungsanspruch (§ 37 Abs. 2 AO) richtet besteht eine Rechtsschutzbedürfnis. Das für solche Ansprüche geltende zeitweise Vollstreckungsverbot des § 90 Abs. 1 InsO steht dem nicht entgegen.

2. Der Steuergläubiger auf dessen Rechnung eine Steuervergütung ohne wirksame Steuerfestsetzung gezahlt wurde hat einen Rückforderungsanspruch.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1520
EFG 2003 S. 1520 Nr. 21
WAAAB-06851

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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 14.07.2003 - 7 B 7184/03

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