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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1280/01 EFG 2003 S. 1566

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 VermG § 1 Abs. 1a VermG § 34 Abs. 3

§ 34 Abs. 3 VermG begünstigt nur den früheren Eigentümer und seine Erben

Leitsatz

Die Befreiungsvorschrift des § 34 Abs. 3 VermG begünstigt nur die Personen bzw. deren Erben, die zum Zeitpunkt der in § 1 VermG genannten Maßnahmen Grundstückseigentümer waren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1566
EFG 2003 S. 1566 Nr. 21
LAAAB-06846

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 26.06.2003 - 1 K 1280/01

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