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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9056/00 EFG 2003 S. 1367

Gesetze: EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, AO § 130 Abs. 2 Nr. 3, AO § 150 Abs. 2 Satz 1

Beschwer bei Antrag auf höhere SteuerfestsetzungRücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes

Leitsatz

Ein Steuerbescheid kann auch mit dem Ziel einer höheren Steuerfestsetzung angefochten werden, wenn andernfalls die Anrechnung einer höheren Körperschaftsteuer nicht möglich wäre.

Die Anwendung des § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO setzt objektiv unvollständige Angaben des Steuerpflichtigen voraus.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1367
EFG 2003 S. 1367 Nr. 19
BAAAB-06845

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 24.02.2003 - 9 K 9056/00

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