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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5358/01 EFG 2003 S. 1363

Gesetze: AO § 233a Abs. 1 Satz 1, AO § 233a Abs. 3

Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO im Fall der nachträglichen Annahme einer umsatzsteuerlichen Organschaft

Leitsatz

Die ”kassentechnische Zusammenführung” zweier Steuerkonten im Falle der nachträglichen Annahme einer umsatzsteuerlichen Organschaft hat keine Auswirkung auf die Festsetzung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen. Für den durch § 233a AO auszugleichenden Liquiditätsvorteil sind Organträger und Organgesellschaft nicht als Einheit zu betrachten.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 354 Nr. 6
EFG 2003 S. 1363
EFG 2003 S. 1363 Nr. 19
KÖSDI 2003 S. 13941 Nr. 11
HAAAB-06843

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 17.06.2003 - 5 K 5358/01

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