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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8572/99 EFG 2003 S. 980

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4

Gewinnrealisierung bei Vereinbarung von Pauschalhonoraren für die steuerliche Beratung von Immobilienfonds

Leitsatz

Bei der Vereinbarung eines Pauschalhonorars für die laufende steuerliche Betreuung eines Immobilienfonds bis zur Beendigung einer abschließenden Betriebsprüfung tritt die Gewinnrealisierung jeweils nach Erbringung einer der vereinbarten Teilleistungen ein, für die die StGebVO eine Gebühr vorsieht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 964 Nr. 16
EFG 2003 S. 980
EFG 2003 S. 980 Nr. 14
INF 2003 S. 566 Nr. 15
KÖSDI 2003 S. 13863 Nr. 9
LAAAB-06820

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 24.03.2003 - 8 K 8572/99

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