Nachträgliche Versagung einer bereits gewährten Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz durch Änderungsbescheid nach
rückwirkender Aufhebung des Kaufvertrages
Leitsatz
Werden dem Finanzamt erst nach Bestandskraft der Einkommensteuer-Veranlagung - u. a. durch den vom Steuerpflichtigen vorgelegten
Aufhebungsvertrag - Umstände bekannt, die einer Sonderabschreibung nach dem Fördergebietsgesetz - FördG - entgegenstehen,
so rechtfertigt dies die Änderung der Steuerfestsetzung sowohl nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO als auch nach § 175 Abs. 1 Nr. 2
AO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 406 EFG 2003 S. 406 Nr. 6 XAAAB-06787
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 10.10.2002 - 1 K 1285/00
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