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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9102/99 EFG 2002 S. 1377

Gesetze: EStG § 9, EStG § 11 Abs. 2

Abfluss von Werbungskosten bei Gewährung eines Aufwendungsdarlehens

Leitsatz

Ein im Zusammenhang mit der Gewährung einer Aufwendungshilfe aus öffentlichen Mitteln angefallener einmaliger Verwaltungskostenbeitrag, der durch ein sog. VBK-Darlehen finanziert wurde, ist nur in Höhe der geleisteten Tilgungsrate als Werbungskosten abziehbar.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1377
EFG 2002 S. 1377 Nr. 21
WAAAB-06770

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 30.05.2002 - 9 K 9102/99

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