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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8658/99 EFG 2002 S. 1228

Gesetze: EStG § 22 Abs. 1 Satz 1, EStG § 3 Nr. 12

Bezüge von Abgeordneten aus Kassen der Fraktionen

Leitsatz

  1. Bezüge von Abgeordneten aus Kassen der Fraktionen, die für regelmäßige Tätigkeiten im Auftrag der Fraktionen gezahlt werden, stellen wiederkehrende Bezüge im Sinne des § 22 Nr. 1 EStG dar.

  2. Bei Fraktionskassen handelt es sich nicht um ”andere öffentliche Kassen”, deren Zahlungen nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1228
EFG 2002 S. 1228 Nr. 19
XAAAB-06761

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 27.05.2002 - 8 K 8658/99

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