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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 6 K 6328/95 EFG 2001 S. 1616

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2, GewStG § 9 Nr. 2a, EStG § 6

Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung darf den Gewerbeertrag des Organträgers nicht mindern

Leitsatz

Die auf einer Ausschüttung vororganschaftlicher Gewinne beruhende Teilwertabschreibung darf den Gewerbeertrag der Organträger-GmbH nicht mindern.

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 26 Nr. 1
EFG 2001 S. 1616
NAAAB-06721

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 11.07.2001 - 6 K 6328/95

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