Der Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an ausländische Subunternehmer kann nicht abgelehnt werden, wenn keine hinreichenden
Anhaltspunkte dafür erkennbar sind, dass die Zahlungen zumindest teilweise in den Geltungsbereich des Einkommensteuergesetzes
zurückgeflossen sind, sie dem Finanzamt nicht offenbart wurden und so die Gefahr besteht oder der Schaden für den Fiskus sogar
schon daraus eingetreten ist, dass die Empfänger geltend gemachter Betriebsausgaben die Einnahmen bei sich nicht steuererhöhend
erfassen.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1057 Nr. 19 QAAAB-06691
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Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 09.11.2000 - 7 B 8890/99