Zum Nachweis des voraussichtlichen Aufwands für Garantieleistungen; buchmäßiger Nachweis der Bildung / Auflösung einer Ansparrücklage
Leitsatz
Im Aussetzungsverfahren ist der Ansatz einer pauschalen Garantierückstellung in Höhe von 0,5 v. H. eines Jahresumsatzes angemessen,
wenn der Steuerpflichtige keinen höheren Satz aufgrund präsenter Beweismittel nachweist.
Der Zweck des § 7g Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStG ist nicht erfüllt, wenn Bildung und Auflösung der Rücklage weder aus dem Konto
noch aus einer Umbuchungsliste ersichtbar sind. Außerhalb der Buchführung vorhandene Investitionsplanungen reichen für den
buchmäßigen Nachweis nicht aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2001 S. 736 PAAAB-06687
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Online-Dokument
Finanzgericht Berlin, Beschluss v. 26.03.2001 - 7 B 7065/01
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