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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 9 K 9579/00 EFG 2001 S. 722

Gesetze: AO § 169 Abs. 1 Satz 1, AO § 191 Abs. 3 Satz 1, AO § 191 Abs. 3 Satz 2, AO § 191 Abs. 3 Satz 3, AO § 69, AO § 34, AO § 171 Abs. 10 Satz 1

Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Leitsatz

  1. Die Finanzbehörde kann einen Haftungsbescheid auch dann erlassen, wenn die (bereits entstandene) Erstschuld gegenüber dem Erstschuldner noch nicht festgesetzt worden ist.

  2. Für den Erlass eines Haftungsbescheides muss nicht die Zahlungsunfähigkeit des Erstschuldners abgewartet werden.

Fundstelle(n):
EFG 2001 S. 722
BAAAB-06683

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 26.03.2001 - 9 K 9579/00

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