Zur Frage der gewerblichen Betätigung eines Mietervereins
Leitsatz
Ein eingetragener Verein, der laut Satzung ”dem Zusammenschluß der Mieter / Mieterinnen zur gemeinsamen Wahrnehmung ihrer
Interessen dient” und der seinen Mitgliedern Versicherungsschutz vermittelt und Rechtsberatung in außergerichtlichen mietrechtlichen
Streitigkeiten durchführt, erzielt mit dieser Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 1322 Nr. 24 EFG 2001 S. 104 FAAAB-06660