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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 5 K 5256/98 EFG 2000 S. 897

Gesetze: UStG § 1, UStG § 4, UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2, UStG § 3 Abs. 9

Überlassung von Bootsliegeplätzen an Mitglieder eines Angelsportvereins umsatzsteuerpflichtig?

Leitsatz

Leistungen, die ein Angelsportverein in Form der entgeltlichen Überlassung von Bootsliegeplätzen gegenüber seinen Mitgliedern erbringt, sind umsatzsteuerpflichtig.

(Nichtamtlicher Leitsatz)

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 897
GAAAB-06651

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 28.03.2000 - 5 K 5256/98

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