Keine Änderung des Feststellungsbescheids über den zum verbleibenden Verlustabzug nach Bestandskraft und fehlender
Änderungsmöglichkeit des Einkommensteuerbescheids 1990
Leitsatz
Kann der nach Rücknahme des Einspruchs bestandskräftige Einkommensteuerbescheid 1990 verfahrensrechtlich nicht geändert werden,
besteht auch keine Möglichkeit den auf Null DM lautenden Feststellungsbescheid über den zum Schluss des Kalenderjahres 1990
verbleibenden Verlustabzug dahingehend zu ändern, dass ein Verlust als verbleibender Verlustabzug festgestellt wird.
Fundstelle(n): VAAAB-06607
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Online-Dokument
Finanzgericht Baden-Württemberg v. 03.05.2001 - 9 K 304/97
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