Kapitaleinkünfte eines Kindes in Höhe des Sparerfreibetrages als bei der Gewährung des Kindergeldes zu berücksichtigende Bezüge;
Aussetzung der Vollziehung
Leitsatz
Es ist ernstlich zweifelhaft, den wegen des Sparerfreibetrages steuerfreien Teil der Kapitaleinkünfte als Bezüge zu behandeln,
die bei der Ermittlung des maßgeblichen Grenzbetrages im Rahmen der Gewährung des Kindergeldes nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
hinzuzurechnen sind. Die Auffassung der Finanzverwaltung in der DA 63.4.2.3 Abs. 2 Ziff. 4 DA-FamEStG (BStBl I 1998, 389)
steht insoweit der Rechtsprechung des BFH entgegen.
Fundstelle(n): AAAAB-06572
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FG BADEN-WÜRTTEMBERG, Beschluss v. 28.03.2000 - 8 V 2/00
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