Verfassungsmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuererhöhung für PKW ohne oder nur mit ungeregeltem Katalysator
Leitsatz
1. Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Verkehrssteuer, die ohne Rücksicht auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
des jeweiligen Fahrzeughalters erhoben wird. Eine Berücksichtigung sozialer Elemente wäre systemfremd.
2. Die Änderung der Besteuerung von PKW durch das KraftStÄndG 1997 dahingehend, dass nunmehr in stärkerem Umfang bei der Besteuerung
die Fahrzeugemission berücksichtigt wird, ist verfassungsgemäß, da sie weder willkürlich ist noch hierin ein Verstoß gegen
die Eigentumsgarantie, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder das Sozialstaatsprinzip liegt.
Fundstelle(n): XAAAB-06560
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FG BADEN-WÜRTTEMBERG, Urteil v. 13.01.2000 - 8 K 241/98
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