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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 66/97 EFG 2000 S. 67

Gesetze: EStG § 21 Abs. 1, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2a, AO 1977 § 179

Einkünftezurechnung aus gemeinsamem Haus nach Ehescheidung

einheitlicher und gesonderter Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1991

Leitsatz

Der geschiedenen Ehefrau sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entsprechend ihrem bürgerlichrechtlichen Miteigentumsanteil zuzurechnen, wenn ihr früherer Ehemann auch nach der Scheidung mit ihrem Einverständnis allein die Verwaltung des gemeinsamen Hauses wahrnimmt.

Fundstelle(n):
DB 2000 S. 303 Nr. 6
EFG 2000 S. 67
IAAAB-06552

Preis:
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 27.10.1998 - 7 K 66/97

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