Beteiligung an einem Einkaufsverband als notwendiges Betriebsvermögen
Leitsatz
Die Beteiligung eines Einzelhandelunternehmers an einem Einkaufsverband gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des Einzelunternehmens,
wenn die Gesellschaft für den Einzelhandelsbetrieb die bestmöglichen Einkaufsbedingungen aushandelt, für den Betrieb Marketingstrategien
und Werbemaßnahmen entwickelt, Werbemittel herstellt und an den Unternehmer verkauft. Das gilt auch dann, wenn ein nichtkapitalmäßig
an der Gesellschaft Beteiligter die gleichen Einkaufsbedingungen und sonstigen Konditionen erhält, die Beteiligung am Kapital
der Gesellschaft jedoch die Einflussmöglichkeiten auf die Gesellschaft erhöht. Der Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen
steht weder die fehlende Beteiligung an den stillen Reserven der Gesellschaft noch die Verpflichtung unter bestimmten Umständen,
die Beteiligung an die Gesellschaft oder an einen bestimmten Dritten übertragen zu müssen, entgegen.
Fundstelle(n): EAAAB-06510
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.07.2000 - 6 K 155/97
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.